Rechtsetzung
a)
Inkraftsetzung—Das Übereinkommen vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention) erfuhr u. a. folgende Änderung (Beschluss II/1, Änderung des Übereinkommens von Aarhus): Ein neuer Artikel wurde eingefügt: Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungen über eine absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt und ein Inverkehrbringen solcher Organismen (Art. 6bis). Die Änderungen treten am 20. April 2025 in Kraft (AS 2025 84).b) Botschaften—Botschaft zur Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)» vom 29. Januar 2025: Die eidgenössische Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)» will einen Fonds des Bundes zur Stärkung des Klimaschutzes und der einheimischen Energieproduktion schaffen. Der Bundesrat anerkennt den hohen Investitionsbedarf, um das Netto-Null-Ziel 2050 zu erreichen. Er lehnt die Initia-tive jedoch ab, da deren Kernanliegen bereits durch die Weiterentwicklung der Gesetzgebung in der Klimapolitik adressiert wird und weil sie einseitig auf hohe Bundessubventionen setzt. Zudem könnte der geforderte Klimafonds die Schulden-bremse schwächen und den Bundeshaushalt übermässig belasten (BBl 2025 458).