Lärmimmissionen; Verlängerung der Öffnungszeiten eines Gastrobetriebs mit Aussenbestuhlung
Leitsätze
Streitig sind die Lärmimmissionen infolge der Verlängerung der Öffnungszeiten eines Bistros inkl. Aussenwirtschaft von Dienstag bis Samstag bis 22.00 Uhr bzw. am Sonntag bis 20.00 Uhr.
Da das Bistro mit dem Restaurant, welches sich im selben Gebäude befindet, einen funktionalen Zusammenhang aufweist, bilden sie eine betriebliche Einheit (derselbe Eigentümer/Betreiber, gemeinsame Organisation oder Planung) im Sinne einer Gesamtanlage. Es sind deshalb die Lärmimmissionen gesamthaft zu beurteilen (E. 3.2. und 3.2.3).
Die Vorinstanz hat nicht abgeklärt, wann und in welchem Umfang das Restaurant umgestaltet wurde und insofern den Sachverhalt unvollständig ermittelt, weshalb sich nicht feststellen lässt, ob es sich bei der Gesamtanlage um eine Neuanlage (Einhaltung der Planungswerte) oder eine wesentlich geänderte oder erweiterte Altanlage (Einhaltung grundsätzlich nur der Immissionsgrenzwerte) handelt (E. 4.2.4).
Die von der…
Zeitschrift URP
URP 2025 218
Publikationsart
Entscheid