Schutzwürdige Lebensräume nach Art. 18 NHG in der Bauzone: Beispiele aus der Rechtsprechung
Zusammenfassung
Befinden sich in der Bauzone schutzwürdige Lebensräume für Tiere und Pflanzen, stellt sich die Frage, wie dem Interesse am Schutz dieser Lebensräume im Baubewilligungsverfahren Rechnung getragen werden kann. Der vorliegende Aufsatz gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und zeigt auf, dass im Einzelfall ein Kompromiss gefunden werden muss zwischen dem Schutzinteresse einerseits und den Interessen an der Überbauung andererseits. Zu letzteren gehört nicht nur das private Bauinteresse der Grundeigentümerschaft, sondern auch das öffentliche Interesse an der Planbeständigkeit und an der baulichen Verdichtung nach innen. Dennoch kann das Schutzinteresse unter Umständen eine Einschränkung der Baumöglichkeiten auch in der Bauzone rechtfertigen.
Zeitschrift URP
URP 2025 455
Publikationsart
Tagungsheft