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UREK-N priorisiert Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion

27.06.2023

Nach wie vor gibt es Differenzen zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Mit diesen befasste sich die UREK-N und beschloss dabei, an der Solarpflicht für Neubauten, erhebliche Umbauten und Erneuerungen festzuhalten und auch eine Überdachung mit Solaranlagen für neue Fahrzeugabstellplätze ab einer Fläche von 500 m2 und bestehende ab 1000 m2 einzuführen. Zudem befürwortete die Kommission die Möglichkeit, die Restwasservorschriften für bestehende Wasserkraftwerke zu lockern und spricht sich für eine umfassenden Interessenabwägung aus, in der Solar- und Windenergie gegenüber anderen Interessen Priorität haben bei der Frage für geeignete Gebiete von Projekten zur Produktion von Energie sollen. Einer parlamentarischen Initiative wurde ebenfalls Folge gegeben, die eine konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips verlangt, indem Treibhausgasemissionen mit einer Lenkungsabgabe belegt werden. Schliesslich beschloss die Kommission, auf die Änderung des Wasserbaugesetzes einzutreten, um raumplanerische, technische und biologische Schutzmassnahmen optimal miteinander zu kombinieren und so die Bevölkerung besser zu schützen. (zur Medienmitteilung)