Europa-Fenster
Zusammenfassung
Im Berichtszeitraum von Ende November 2025 bis Mai 2026 ist es zunächst zu einer Vielzahl von Detailregelungen gekommen. So sind in Bezug auf das Verbot der Vernichtung unverkaufter Produkte nach der neuen Ökodesign-Verordnung Ausnahmen von diesem Verbot durch die Kommission festgelegt worden. Des Weiteren stellt die Verordnung (EU) 2025/2052 neue Ökodesign-Anforderungen für externe Stromversorgungen, die insbesondere obligatorisch die Verwendung von USB-C verlangen und den «Common Charger»-Standard einführen. Im Klimaschutz sind die Klimazwischenziele der EU bis 2040 festgelegt worden: 90 Prozent Reduktion, von denen 5 Prozent über internationale Gutschriften erbracht werden dürfen. Mehrere Details des sog-CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) sind geklärt worden. Im Gewässerschutzrecht ist es zu weitreichenden Änderungen gekommen. Überwiegend sind dabei die bisherigen Vorschriften verschärft worden, insbesondere die Qualitätsnormen.…
Zeitschrift URP
URP 2026 321
Publikationsart
Europa-Fenster