Energierecht; Bundesrechtskonformität der Sanierungspflicht für Gebäude mit elektrischer Heizung bis 2033
Leitsätze
Die Sanierungspflicht für Gebäude mit dezentralen Elektroheizungen bis spätestens zum 1. Januar 2033 schränkt die Eigentumsgarantie der betroffenen Eigentümer ein. Diese Einschränkung wiegt jedoch nicht schwer. Somit wäre eine formell-gesetzliche Grundlage im Prinzip nicht erforderlich; die entsprechenden Vorgaben könnten auch auf Verordnungsebene geregelt werden. Dennoch enthält der Erlass die zur Umsetzung der Sanierungspflicht notwendigen Beurteilungselemente in einem Gesetz im formellen Sinne und delegiert nur die Festlegung der Schwellenwerte für den Stromverbrauch an die Verordnung (E. 5).
Die Sanierungspflicht liegt im öffentlichen Interesse, da sie wichtige klima- und energiepolitische Ziele verfolgt. Diese stehen im Einklang mit der Energiestrategie 2050 des Bundes. Elektroheizungen weisen ein grosses Defizit in Sachen Effizienz des Stromverbrauchs auf (E. 6).
Die Regelung ist zudem verhältnismässig: Bereits 1991 wurde auf…
Zeitschrift URP
URP 2025 176
Publikationsart
Entscheid