Mobilfunkanlage; Rechtmässigkeit des Korrekturfaktors bei adaptiven Antennen
Leitsätze
Das USG beauftragt den Bundesrat, Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes zu erlassen. Diese Delegation umfasst auch Berechnungsmethoden im Rahmen der NISV. Mit dem Erlass von Ziff. 63 Abs. 2 und 3 Anhang 1 NISV hat der Bundesrat gestützt auf diese Delegation den Korrekturfaktor stufengerecht und damit gesetzmässig geregelt, indem er den massgebenden Betriebszustand für adaptive Antennen neu bestimmt und dadurch die Grundlagen für die Berechnung der für die Anlagegrenzwerte (AGW) massgebenden elektrischen Feldstärke an einem OMEN angepasst hat (E. 5.3 und 5.4).
Die unterschiedliche Sendecharakteristik von adaptiven Antennen zu konventionellen ist ein vernünftiger Grund für eine unterschiedliche Behandlung der Technologie. Mit der Anwendung des Korrekturfaktors erfolgt keine Privilegierung, sondern es wird im Gegenteil sichergestellt, dass die adaptiven Antennen nicht strenger beurteilt werden und die tiefere Strahlenbelastung in der Umgebung der…
Zeitschrift URP
URP 2025 189
Publikationsart
Entscheid