Biotopschutz; Beeinträchtigung eines schutzwürdigen Biotops innerhalb der Bauzone
Leitsätze
Gegenstand ist die Baubewilligung für ein Wohnbauprojekt (vier Mehrfamilienhäuser mit grosser Tiefgarage) in einem durchgrünten Quartier. Dem Vorhaben hätte ein bisher weitgehend unüberbauter Garten als schutzwürdiges Biotop von regionaler oder lokaler Bedeutung zu einem Grossteil (im Umfang von über 3000 m2) zu weichen.
Kantone und in delegierter Aufgabe die Gemeinden müssen Biotope von regionaler oder lokaler Bedeutung schützen. Im Kanton Neuenburg sind Feldgehölze und Hecken pauschal geschützt; Ausnahmen sind nur bei überwiegendem öffentlichem Interesse zulässig. Das betroffene Grundstück erfährt angesichts der dortigen Naturwerte zusätzlich einen direkten bundesrechtlichen Biotopschutz. Auch wenn das kantonale Recht somit eigene Schutzregeln kennt, haben die bundesrechtlichen Mindestanforderungen – insbesondere die umfassende Interessenabwägung aufgrund konkret ermittelter Biotopqualität – Vorrang (E. 3.2–3.3).
…Zeitschrift URP
URP 2025 505
Publikationsart
Entscheid