Gewässerschutz – Gewässerraum; Ausnahme für Baute ausserhalb dicht überbauter Gebiete; fehlende Baulücke; fehlende Koordination mit Hochwasserschutzprojekt
Leitsätze
Das Bauvorhaben (Abbruch eines Sägewerks und Neubau eines Mehrfamilienhauses im Gewässerraum eines Fliessgewässers) liegt in eher peripherer Lage in einer locker überbauten Wohnzone, ausserhalb des Zentrums oder eines kantonalen Entwicklungsschwerpunkts. Es handelt sich nicht um dicht überbautes Gebiet, selbst wenn eine bauliche Verbindung zum Siedlungskern besteht (E. 6.6–6.7). Eine Ausnahmebewilligung für ein Bauvorhaben ausserhalb eines dicht überbauten Gebiets fällt in Betracht, wenn eine unbebaute Parzelle als Baulücke innerhalb einer durchgehend überbauten Parzellenreihe erscheint, die den Gewässerraum langfristig einengt; daran fehlt es im vorliegenden Fall, anders als in anderen von der Rechtsprechung behandelten Konstellationen (E. 6.8). Zudem besteht bei hängigen oder konkret geplanten Hochwasserschutzprojekten eine Koordinationspflicht; befinden sich entsprechende Massnahmen – wie hier – bereits in der Planungsphase und betreffen sie…
Zeitschrift URP
URP 2026 191
Publikationsart
Entscheid