Natur- und Heimatschutz; Bewilligung von Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern innerhalb der Bauzone – Vorliegen einer Bundesaufgabe
Leitsätze
Streitgegenstand ist die Frage, ob die Baubewilligung für eine Solaranlage auf einem Gebäude innerhalb der Bauzone im ISOS-Perimeter mit Erhaltungsziel A eine Bundesaufgabe darstellt und deshalb eine Beurteilung der kantonalen Fachstelle zur Notwendigkeit eines Gutachtens der EKD oder ENHK erforderlich ist. Nach konstanter Rechtsprechung liegt eine Bundesaufgabe vor, wenn die angefochtene Verfügung eine bundesrechtlich geregelte Materie betrifft, die in die Zuständigkeit des Bundes fällt, wobei die betreffende Norm hinreichend detailliert und direkt anwendbar sein muss. Zudem ist ein Bezug zum Natur- und Heimatschutz erforderlich; dieser besteht, wenn die Regelung (auch) dem Schutz von Natur, Landschaft oder Heimat dient oder der Bundesauftrag die Gefahr der Beeinträchtigung dieser Anliegen in sich trägt (E. 3).
Das Bundesgericht entschied bereits in einem früheren Urteil, dass die Verweigerung einer Bewilligung für eine Solaranlage auf einem…
Zeitschrift URP
URP 2026 418
Publikationsart
Entscheid