Walderhaltung; Rodungsbewilligung für eine Ersatzneubaute
Leitsätze
Die Rodung einer Waldfläche von 352m2 für den Rückbau der bestehenden Gebäude und den Ersatzbau eines Mehrfamilienhauses darf nur bewilligt werden, wenn dafür wichtige Gründe bestehen, die das Interesse an der Walderhaltung als Schutzinteresse überwiegen. Damit eine Abwägung der Nutzung gegenüber den Schutzinteressen überhaupt erfolgen kann, müssen weitere Voraussetzungen wie die Standortgebundenheit oder die Erfordernisse des Natur- und Heimatschutzes erfüllt sein (E. 4.3.1).
Die Standortgebundenheit für die Ersatzneubaute ist vorliegend zu verneinen, da die bestehende Wohnbaute mit weit geringeren Eingriffen in den Wald weiterbestehen, zeitgemäss erneuert und unter Umständen angemessen erweitert werden kann. Damit liegen ernsthafte Alternativen vor, die den Wald besser schonen (E. 4.3.2 und 4.3.3).
Auch insgesamt überwiegen die privaten und öffentlichen Interessen am geplanten Bauprojekt das Interesse an der Walderhaltung nicht:…
Zeitschrift URP
URP 2024 618
Publikationsart
Entscheid