La pesée des intérêts dans les procédures d’approbation de plans de projets d’infrastructures publiques au regard de la jurisprudence du Tribunal administratif fédéral
Zusammenfassung
Das öffentliche Recht ist geprägt von unterschiedlichen öffentlichen und privaten Interessen. Das Infrastrukturrecht ist dafür ein gutes Beispiel: Die Interessen an Kommunikationsmitteln, Verkehrsanlagen oder Anlagen für die Erzeugung von Energie müssen mit den ökologischen Interessen wie Lärmschutz oder Natur- und Landschaftsschutz in Einklang gebracht werden.
Bei der Abwägung der betroffenen Interessen muss zwischen den unterschiedlichen Rollen der rechtsanwendenden Behörden und des Bundesverwaltungsgerichts, das die Anwendung des Rechts kontrolliert, unterschieden werden. Die Interessenabwägung, die auf der Ermittlung eines vollständigen und genauen Sachverhalts beruhen muss, fällt zunächst in die Zuständigkeit der Genehmigungsbehörden. Im Rechtsmittelverfahren hat das Gericht unter Beachtung seiner Kognitionsbefugnis, seiner Fachkompetenz und des ihm zugestandenen Ermessensspielraums die Rechtskontrolle auszuüben. Die…
Zeitschrift URP
URP 2025 285
Publikationsart
Tagungsheft