Biotopschutz – Unzulässigkeit eines Fuss- und Wanderwegs in einem der letzten unerschlossenen Tobel der Region; Wahrung der Gemeindeautonomie
Leitsätze
Ein technischer Eingriff, der schützenswerte Biotope beeinträchtigen kann, darf nur bewilligt werden, sofern er standortgebunden ist und einem überwiegenden Bedürfnis entspricht. Ob das Interesse an der Realisierung des Projekts im konkreten Fall überwiegt, ist anhand einer umfassenden Abwägung aller betroffenen Interessen zu prüfen (E. 4). Für die Schutzwürdigkeit eines Biotops kommt es nicht darauf an, ob das Vorkommen schützenswerter oder seltener Tierarten auf der betreffenden Fläche sicher oder nur sehr wahrscheinlich ist, zumal deren Beobachtung sehr schwierig sein kann. Im vorliegenden Fall ist etwa aufgrund der Beobachtung eines balzenden Baumfalkenpaares sehr wahrscheinlich, dass dieses in jüngerer Zeit im Projektperimeter gebrütet hat. Ein schutzwürdiger Lebensraum liegt somit vor (E. 5).
Die Erschliessung des Tobels mit dem geplanten Fuss- und Wanderweg stellt aufgrund seiner Störwirkung, insbesondere für die dort brütenden…
Zeitschrift URP
URP 2025 307
Publikationsart
Entscheid