Anmerkung zu 1C_663/2023

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 8. Januar 2025 (1C_663/2023)

Anmerkung

1. Im Zusammenhang mit den grossen Veränderungen und Herausforderungen in der Energiepolitik wird in unserem Land zu Recht beklagt, dass der Bau von grossen Kraftwerken oft von der ersten Idee bis zur Inbetriebnahme ohne Weiteres 15 bis 20 Jahre dauern kann. Der vorliegende Fall – die Erneuerung des Laufwasserkraftwerks Aarau – ist ein typisches Beispiel dafür, wobei er auch zeigt, dass die lange Verfahrensdauer nicht nur auf Einwendungen und Rechtsmittel, sondern auch auf wenig zielgerichtete Planung und sehr komplizierte Verfahrensvorschriften zurückzuführen ist, welche Schwierigkeiten sich noch wesentlich vervielfältigen, wenn mehrere Gebietskörperschaften (Gemeinden, Kantone und für einzelne Teile allenfalls auch noch der Bund) betroffen sind. Bemerkenswert ist auch, dass es hier nicht etwa um einen völligen Kraftwerkneubau, sondern lediglich um eine…

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Zeitschrift URP

URP 2025 486

Publikationsart

Anmerkung

Autorin/Autor/Instanz

Arnold Marti, Prof. Dr. iur., ehem. Schaffhauser Oberrichter, Schaffhausen

Link zum Entscheid

1C_663/2023