Anmerkung der Redaktion
I. Kernaussagen
Das Bundesgericht befasste sich im vorliegenden Urteil mit einer Beschwerde von Pro Natura gegen eine Baubewilligung für drei Industriehallen, sechs Garagen sowie 64 Parkplätze mit einer Gesamtfläche von 6500 m2 in der Waadtländer Gemeinde Grandson. Die betroffene Parzelle gehört seit 1982 zur Industriezone. Sie liegt an der Grenze zu den Gemeinden Fiez und Giez, rund drei Kilometer von Dorfzentrum, Bahnhof und Autobahnanschluss von Grandson entfernt. Obwohl das Areal auf dem Gemeindegebiet von Grandson liegt, ist es im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) der Nachbargemeinde Fiez verzeichnet.
Das Bundesgericht hob die Baubewilligung auf, da sie sich auf eine bundesrechtswidrige Nutzungsplanung stützte und den Schutzzielen des ISOS ebenso wie dem raumplanungsrechtlichen Trennungsgrundsatz widersprach (E. 2). Von Interesse ist das vorliegende Urteil insbesondere, weil das Bundesgericht – anders als die kantonale…
Zeitschrift URP
URP 2026 46
Publikationsart
Anmerkung