Erweiterung der Bewilligung für das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels; Vorsorgeprinzip und ganzheitliche Betrachtungsweise
Leitsätze
Im Verfahren über die Erweiterung der Bewilligung für das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels ist nicht zu prüfen, ob die darin enthaltenen, bereits genehmigten Wirkstoffe die Zulassungskriterien weiterhin erfüllen. Die Genehmigung eines Wirkstoffs (hier Tefluthrin) und die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels, das diesen Stoff enthält, sind zwei verschiedene Verfahren. Letztere betrifft lediglich die Überprüfung der Zusammensetzung der Wirkstoffe und Auswirkungen unter den konkret vorgeschlagenen Anwendungsbedingungen. Ergeben sich im Verlaufe dieses Verfahrens allerdings Anhaltspunkte, dass die Genehmigungskriterien für einzelne Wirkstoffe nicht mehr erfüllt sind, ist ein eigenständiges Überprüfungsverfahren einzuleiten. Solche Anhaltspunkte liegen hier jedoch nicht vor: Die Beanstandungen der Beschwerdeführerinnen betreffen primär die Anwendungsbedingungen des Pflanzenschutzmittels nach einer Bewilligungserweiterung (E. 5). Die…
Zeitschrift URP
URP 2026 137
Publikationsart
Entscheid