Vom Werden und Vergehen von Gewässern: der dynamische Gewässerbegriff des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer
Zusammenfassung
Aufgrund von natürlichen oder künstlichen (sprich durch den Menschen bewirkten) Vorgängen können Gewässer im Sinne des GSchG entstehen oder vergehen. Der Gewässerbegriff des GSchG ist dynamisch und lässt sowohl das Entstehen als auch das Vergehen von Gewässern zu. In rechtlicher Hinsicht ist das Entstehen eines Gewässers oder dessen Erweiterung (z.B. durch Erosion) der einfachere Fall. Demgegenüber ist der rechtliche Umgang mit Gewässern, die verschwinden oder bereits verschwunden sind, oft komplex. Grundsätzlich sind die zuständigen Gemeinwesen aber verpflichtet, bestehende Gewässer im Sinne des GSchG zu erhalten und aufzuwerten.
Zeitschrift URP
URP 2026 113
Publikationsart
Leitartikel