Abstrakte Normenkontrolle eines interkantonalen Erlasses; Rechtmässigkeit eines Verwendungsverbotes von Echolotgebern mit Live-Sonar-Technologie auf dem Vierwaldstättersee
Leitsätze
Der akzessorisch angefochtene interkantonale Erlass verbietet das Verwenden von Echolotgeräten mit Live-Sonar-Technologie auf dem Vierwaldstättersee, um den Schutz grosser Laichfische und damit den Erhalt der Fischpopulationen in diesem besonders nährstoffarmen Gewässer sicherzustellen. Das Verbot dieses als leicht zu wertenden Eingriffs in die Eigentumsgarantie stützt sich auf eine genügende gesetzliche Grundlage und dient einem wichtigen öffentlichen Interesse (Artenschutz). Weder eine Selbstregulierung durch die Fischereivereine noch Schonzeiten können einen gleichen Schutz bieten, weshalb das Verbot als erforderlich einzustufen ist (E. 4.–4.7). Das Verbot verstösst auch nicht gegen das Gebot der rechtsgleichen Behandlung, da diese Fangmethode im Vergleich zur erlaubten Schleppfischerei für die Fischpopulationen eine grössere Gefahr darstellt (E. 5.3). Vorliegend bestehen, obwohl die Fangmethode bisher zulässig war, keine besonderen Gründe, um…
Zeitschrift URP
URP 2026 286
Publikationsart
Entscheid