Biotopschutz: vorsorglicher Schutz einer Trockenwiese von nationaler Bedeutung und fehlende Planbeständigkeit; Zwischen- und Endentscheid
Leitsätze
Soweit der vorinstanzliche Entscheid den Bauabschlag für ein Einfamilienhaus in zweiter Bautiefe betrifft, liegt dagegen ein Endentscheid vor, der materiell zu überprüfen ist: Das eingholte Gutachten durfte daher der Interessenabwägung zugrunde gelegt werden. Auch die Abwägung selbst hält vor Bundesrecht stand. Das Interesse an der Erhaltung des Trockenwiesenbiotops von nationaler Bedeutung überwiegt das Interesse an der Realisierung des geplanten Einfamilienhauses deutlich. Die noch geltende kommunale Nutzungsplanung hat ihren Planungshorizont längst überschritten, und es ist unbestritten, dass sich die Verhältnisse seit ihrem Erlass wesentlich verändert haben. Dem Vertrauen in die Beständigkeit der streitbetroffenen Bauzonenzuweisung kommt deshalb kein entscheidendes Gewicht zu. Seit Vorliegen des Fachgutachtens, spätestens aber seit dem Antrag des Kantons auf Erweiterung des TWW-Inventars, ist zudem der vorsorgliche bundesrechtliche Schutz zu…
Zeitschrift URP
URP 2026 296
Publikationsart
Entscheid