Moorlandschaftsschutz; Perimeterabgrenzung der Moorlandschaft von nationaler Bedeutung «Furner Berg» mit Blick auf geplante Skigebietserweiterung
Leitsätze
Die Qualifikation eines Gebiets als Moorlandschaft von nationaler Bedeutung darf nach konstanter Rechtsprechung nicht von einer Interessenabwägung unter Berücksichtigung von Nutzungsinteressen abhängen. Dem Bundesrat steht bei der Abgrenzung des Perimeters nach dieser Praxis jedoch ein gewisses Ermessen zu. Er kann, wenn die Prüfung der Zugehörigkeit eines Gebiets zur Moorlandschaft kein eindeutiges Ergebnis ergibt, auf den Einbezug einer Parzelle in den Moorlandschaftsperimeter verzichten (E. 7.2).
Vor diesem Hintergrund erweist sich die Einschätzung der Vorinstanz hinsichtlich des Moorlandschaftsperimeters bzw. der Beurteilung des bundesrätlichen Ermessens bei der Abgrenzung der Moorlandschaft «Furner Berg» als zutreffend. Sie gelangte in Bezug auf die streitigen Moorbereiche zu Recht zum Schluss, dass diese charakteristische und zentrale Elemente der Moorlandschaft aufweisen würden. Deren Ausklammerung stünde im Widerspruch zum verfassungs-…
Zeitschrift URP
URP 2026 289
Publikationsart
Entscheid