Naturschutzrecht; Schutz des Mauerseglers beim Ersatz eines Wohnhauses durch ein Mehrfamilienhaus
Leitsätze
Gemäss dem Urteil der Vorinstanz (publ. in BVR 2025 S. 281 ff.) gehört der Mauersegler zu einer nicht jagdbaren und damit geschützten Tierart. Ob aufgrund der Nistplätze der Mauerseglerkolonie ein (lokal) schützenswertes Biotop vorliege, könne dahingestellt bleiben, weil das strittige Bauvorhaben einen technischen Eingriff in den Artenschutz mit sich bringe, dessen Zulässigkeit im Ergebnis nach gleichen Kriterien und Massstäben zu beurteilen sei wie ein solcher in ein schützenswertes Biotop (E. 2.1). Diese rechtlichen Ausführungen entsprechen denjenigen des BAFU in seiner Vernehmlassung, in der es ergänzend ausführt, die NHV unterscheide nicht zwischen natürlichen und künstlichen Brutstätten (E. 2.2).
Den Beschwerdeführenden gelingt es nicht, in rechtsgenüglicher Weise darzulegen, dass der Sachverhalt von der Vorinstanz offensichtlich unrichtig festgestellt worden ist (E. 3 ff. i.V.m. E. 1.4).
Zeitschrift URP
URP 2026 307
Publikationsart
Entscheid