Fehlende Standortgebundenheit des Umbaus von Alpgebäuden zu SAC-Betrieb in einem Hochtal
Leitsätze
Streitgegenstand ist der Umbau der Alp Sprella im Val Mora, bestehend aus Alpgebäuden, die aktuell als Touristenlager mit 25 Betten genutzt werden, zu einer 54 Gästebetten aufweisenden SAC-Hütte mit Sommerbetrieb. Die relative Standortgebundenheit für solche Bauten ausserhalb der Bauzone ist nach konstanter Rechtsprechung gegeben, wenn gewichtige Gründe einen Standort in der Nichtbauzone gegenüber Standorten innerhalb der Bauzone als erheblich vorteilhafter erscheinen lassen (E. 5.1–5.3).
Der Standort des Vorhabens ist zwar abgelegen. Doch besuchen bereits heute zahlreiche Personen das Val Mora, ohne auf der Alp Sprella zu übernachten. Ein Fussmarsch mit Übernachtung in den bestehenden Hotels im Val Müstair ist für motivierte und trainierte Personen, die ein Naturerlebnis im unberührten Hochtal erleben möchten, zumutbar. Die bequemere Erreichbarkeit des Tals ist kein Grund, um die Standortgebundenheit des Vorhabens zu bejahen. Nur aufgrund…
Zeitschrift URP
URP 2025 332
Publikationsart
Entscheid