Lärmschutz; Verhältnismässigkeit einer nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf Nationalstrassenabschnitt
Leitsätze
Streitgegenstand ist die Frage, ob auf der stark befahrenen Nationalstrasse N2 («Osttangente Basel») im Rahmen einer Lärmsanierung eine nächtliche Geschwindigkeitsreduktion von 80 km/h auf 60 km/h anzuordnen ist.
Geschwindigkeitsbeschränkungen sind als Sanierungsmassnahmen zu prüfen, wenn die Immissionsgrenzwerte überschritten werden und keine anderen Möglichkeiten der Lärmbegrenzung an der Quelle oder auf dem Übertragungsweg in Betracht kommen. Sie können nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung nur abgelehnt werden, wenn die Einhaltung der Grenzwerte zu einer unverhältnismässigen Belastung für das Projekt führen würde und das öffentliche Interesse an der Änderung bzw. am Betrieb der Anlage die Interessen des Lärmschutzes überwiegt. Reisezeitverluste sind zwar in der Interessenabwägung zu berücksichtigen. Diese dürfen allerdings nicht so stark gewichtet werden, dass sie Geschwindigkeitsreduktionen auf Nationalstrassen nahezu…
Zeitschrift URP
URP 2025 729
Publikationsart
Entscheid