Baubewilligung für eine Photovoltaik-Grossanlage; Zuständigkeit des kantonalen Verwaltungsgerichts zur Beurteilung der Beschwerde
Anmerkung der Redaktion
Schlagwörter wie Windexpress, Solarexpress und Netzexpress als Bezeichnungen für Gesetzgebungsvorhaben bringen es unmissverständlich zum Ausdruck: Der Ausbau erneuerbarer Energien und die sichere Stromversorgung bedingen nach dem Willen der Politik eine Beschleunigung entsprechender Vorhaben (siehe dazu auch Andreas Stöckli, Sonderregime für Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien: Eine Zwischenwürdigung der dynamischen Rechtsentwicklung, URP 2024, S. 335 ff.). Dass auch auf kantonaler Ebene versucht wird, die Verfahren zu verschlanken, zeigt der vorliegende Entscheid. In diesem Kontext zu verorten ist nämlich Art. 6 der Berner Einführungsverordnung zum Eidgenössischen Energiegesetz und zur eidgenössischen Energieverordnung betreffend Photovoltaik-Grossanlagen (EV Photovoltaik-Grossanlagen) vom 17. Mai 2023 (BSG 741.11). Gestützt auf Art. 88 Abs. 3 der Kantonsverfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (KV BE; BSG 101.1)…
Zeitschrift URP
URP 2025 359
Publikationsart
Anmerkung