Lärmsanierung – egoistische Verbandsbeschwerde des VCS; fehlende Einholung eines Lärmgutachtens; unzureichende Prüfung der Sanierungsmassnahmen
Leitsätze
Da für das vorliegende Projekt keine UVP erforderlich ist, kann der VCS seine Beschwerde nicht auf das ideelle Verbandsbeschwerderecht stützen. Mitglieder der regionalen Sektionen des VCS sind vom Verzicht auf eine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit allerdings ähnlich betroffen wie im umgekehrten Fall Mitglieder des TCS oder des ACS bei Anordnung einer solchen Reduktion. Der VCS Solothurn kann daher – analog zur Rechtsprechung bezüglich TCS und ACS – im Rahmen einer Lärmsanierung gegen den Verzicht auf eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit die Interessen seiner Mitglieder mit Beschwerde in eigenem Namen geltend machen (egoistische Verbandsbeschwerde). Dies setzt in den vorliegenden Konstellationen voraus, dass für den Langsamverkehr besonders wichtige Strassen betroffen sind und diese von einer ansehnlichen Zahl der Vereinsmitglieder regelmässig benutzt werden. Der VCS Solothurn vermag nicht darzulegen, dass diese Voraussetzungen…
Zeitschrift URP
URP 2026 59
Publikationsart
Entscheid