Waldschutz; Wiederherstellung unrechtmässiger Terrainaufschüttung im Waldabstandsbereich
Leitsätze
Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands kann nach konstanter Rechtsprechung im Rahmen der Interessenabwägung dann unverhältnismässig sein, wenn die Abweichung vom Erlaubten nur unbedeutend ist oder die Wiederherstellung nicht im öffentlichen Interesse liegt (E. 5.1).
Für den Waldrandabstand ist bei einer solchen Interessenabwägung zu beachten, dass dessen Ziel u.a. darin besteht, den Wald vor natürlicher oder menschlicher Zerstörung zu bewahren und dem hohen ökologischen Wert des Waldrands Rechnung zu tragen. Das Walderhaltungsinteresse ist abstrakt geschützt, d.h. ohne Rücksicht auf Zustand und Funktion des konkreten Waldes und Waldrands. In diesem Bereich besteht daher ein gewichtiges öffentliches Interesse am Rückbau rechtswidriger Bauten und Anlagen (E. 5.3).
Die bösgläubig vorgenommenen Terrainaufschüttungen und die dort angebrachten Stützmauern sind formell und materiell rechtswidrig. Sie unterschreiten den…
Zeitschrift URP
URP 2026 51
Publikationsart
Entscheid