Abschuss eines Einzelwolfs – Anforderungen an Herdenschutz und Sachverhaltsermittlung
Leitsätze
Die sich im Zusammenhang mit dem Abschuss eines einzelnen Wolfes aus einem Wolfspaar stellenden Fragen sind von öffentlichem Interesse und können sich aufgrund der wachsenden Wolfspopulation erneut stellen. Sie sind durch das Bundesgericht bis anhin nicht beantwortet worden und können auch künftig nicht rechtzeitig beantworten werden, weil die Abschussverfügungen jeweils befristet sind. Die Voraussetzungen des ausnahmsweisen Verzichts auf das aktuelle Rechtsschutzinteresse sind somit gegeben (E. 1.2).
Der Wolf ist eine nach internationalem und nationalem Recht geschützte Tierart (E. 4.1). Der Kanton darf den Abschuss von Einzelwölfen anordnen, wenn diese erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten. Ein solcher Schaden liegt vor, wenn im Streifgebiet mindestens sechs Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet werden, nachdem früher bereits Schäden durch Wölfe zu verzeichnen waren. Der Abschuss ist nur zulässig, wenn der Schaden trotz dem…
Zeitschrift URP
URP 2025 701
Publikationsart
Entscheid