Anmerkung

Bundesverwaltungsgericht, Abteilung II, Urteil vom 23. September 2025 (B-2595/2024), rechtskräftig

Mit seinem Urteil von Ende 2025 nahm das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) zu Notfallzulassungen im Pflanzenschutzrecht Stellung.1 Dies ist aktuell auch vor dem Hintergrund eines Zulassungsstaus bei den Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz von Interesse.2 Seit 2005 sind Genehmigungen für 150 Wirkstoffe zurückgezogen worden, oft aus Gründen des Umweltschutzes. Für eine Genehmigung für neue Ersatzwirkstoffe braucht es mehrere Jahre. Anlass für den vorliegenden Rechtstreit war der Antrag zweier Produzentenverbände Ende 2023, in einer Notfallzulassung nach Art. 40 PSMV a.F. bestimmte Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Acetamiprid gegen die Baumwanze im Jahr 2024 zu genehmigen und deren Anwendungsbereich zu erweitern. Für solche Pflanzenschutzmittel waren bereits in den Jahren 2020 bis 2023 Notfallzulassungen erteilt worden. Zwei Umweltschutzverbände erhoben gegen die erneute Notfallzulassung Beschwerde.

Note

Bundesverwaltungsgericht, Abteilung II, Urteil vom 23. September 2025 (B-2595/2024), rechtskräftig
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Zeitschrift URP

URP 2026 165

Journal DEP

URP 2026 165

Sprache

Langue

Deutsch Französisch

Publikationsart

Anmerkung

Forme de publication

Note

Autorin/Autor/Instanz

Sebastian Heselhaus, Prof. Dr. iur., M.A. Universität Luzern

Auteure/Auteur/Instance

Sebastian Heselhaus, Prof. Dr. iur., M.A. Universität Luzern

Link zum Entscheid

B-2595/2024

Lien vers l’arrêt

B-2595/2024