Mit seinem Urteil von Ende 2025 nahm das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) zu Notfallzulassungen im Pflanzenschutzrecht Stellung.1 Dies ist aktuell auch vor dem Hintergrund eines Zulassungsstaus bei den Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz von Interesse.2 Seit 2005 sind Genehmigungen für 150 Wirkstoffe zurückgezogen worden, oft aus Gründen des Umweltschutzes. Für eine Genehmigung für neue Ersatzwirkstoffe braucht es mehrere Jahre. Anlass für den vorliegenden Rechtstreit war der Antrag zweier Produzentenverbände Ende 2023, in einer Notfallzulassung nach Art. 40 PSMV a.F. bestimmte Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Acetamiprid gegen die Baumwanze im Jahr 2024 zu genehmigen und deren Anwendungsbereich zu erweitern. Für solche Pflanzenschutzmittel waren bereits in den Jahren 2020 bis 2023 Notfallzulassungen erteilt worden. Zwei Umweltschutzverbände erhoben gegen die erneute Notfallzulassung Beschwerde.