Biotopschutz; Schutz- und Ersatzmassnahmen für gefährdete Vogelart als integraler Bestandteil einer Baubewilligung für Vorhaben innerhalb der Bauzone
Leitsätze
Streitgegenstand ist die Baubewilligung für ein Vorhaben (sechs Mehrfamilienhäuser) in der Bauzone auf einem bisher stark durchgrünten Grundstück (von rund 25 000 m2).
Eine vorfrageweise Prüfung des rechtskräftigen Überbauungsplans, welcher der Baubewilligung zugrunde liegt, ist nicht angezeigt, da keine erheblichen Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse seit dessen Erlass dargetan wurden. Weder die Lage am Ortsrand noch die bestehende Erschliessungssituation rechtfertigen im konkreten Fall eine Revision des Überbauungsplans. Aspekte des Biotopschutzes können im Rahmen der Baubewilligung berücksichtigt werden (E. 2.2–2.4).
Nach Einschätzung des BAFU dient die Parzelle dem Wendehals – einer national prioritären und potenziell gefährdeten Vogelart – primär als Nahrungsraum. Das Lavaux zählt zu den wenigen Regionen mit Vorkommen dieser Art, die strukturreiche, extensive Offenflächen mit Hochstammobstbäumen,…
Zeitschrift URP
URP 2025 499
Publikationsart
Entscheid