Europa-Fenster
Zusammenfassung
Im Berichtszeitraum von Anfang August bis Ende November 2025 ist es in der Rechtsetzung zu weiteren Deregulierungen im Umweltrecht gekommen. So ist der Kreis der zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen in der Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung 2022/2464/EU (CSRD: Corporate Sustainability Reporting Directive) und der Lieferkettensorgfaltspflicht-Richtlinie (EU) 2024/1760 (CSDDD: Corporate Sustainability Due Diligence Directive), aber auch der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 und der sog. CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 reduziert worden. Vergleichbares prüft die Europäische Kommission auch für die sog. Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115. Aber das Umweltrecht wird anderenorts durchaus weiterentwickelt. So bringt die Änderung der Abfallrahmen-Richtlinie 2008/98/EG zwar Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen und sozialwirtschaftliche Unternehmen. Doch wird in Bezug auf Textilien eine erweiterte Herstellerverantwortung…
Zeitschrift URP
URP 2025 743
Publikationsart
Europa-Fenster