Lärmschutz – Sanierungspflicht und wirtschaftliche Tragbarkeit; Berufung auf künftige Strassenumgestaltung als unzulässige Verzögerung
Leitsätze
Streitgegenstand ist die Pflicht der Gemeinde, zusammen mit dem Kanton die bereits verabschiedete Lärmsanierung einer Hauptstrasse innert gebotener Frist umzusetzen.
Die Gemeinde ist wegen ihrer Mitfinanzierung vom umstrittenen Sanierungsprojekt betroffen. Ob dieser Umstand ausreicht, um ihre Beschwerdelegitimation zu begründen – sei es aus Betroffenheit ähnlich einer Privatperson oder in ihren hoheitlichen Befugnissen – kann offenbleiben, da das Urteil infolge der Beschwerdeabweisung im Ergebnis gleich ausfällt (E. 1.2).
Eine Sanierungspflicht der betroffenen Strasse besteht, sofern die Massnahmen technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar sind. Der von der Gemeinde angefochtene Einbau eines lärmmindernden Belags weist ein tragbares Kosten-Nutzen-Verhältnis auf und stellt nach ständiger Rechtsprechung eine vorrangige Massnahme an der Quelle dar (E. 4.1–4.2.1).
Zwar ist bei der Frage der wirtschaftlichen…
Zeitschrift URP
URP 2025 721
Publikationsart
Entscheid