Windpark «Quatre Bornes»; u. a. Untersuchung aller in Betracht fallenden Anlagentypen in der UVP bei späterer Wahl
Leitsätze
Bei Windenergieprojekten kann die Wahl des konkreten Anlagentyps bis zu dessen Beschaffung aufgeschoben werden, wenn die UVP als Grundlage des Sondernutzungs- und Baubewilligungsverfahrens alle in Betracht fallenden Typen berücksichtigt und für jeden untersuchten Umweltaspekt hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen je von der ungünstigsten Variante ausgeht. Massgebend ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt somit nicht die definitive Wahl des Anlagentyps, sondern dass die umweltrelevanten Eigenschaften der verschiedenen Anlagenvarianten – insbesondere ihre maximalen Gesamthöhen und Rotordimensionen sowie ihre Standorte mit den daraus resultierenden Lärmimmissionen und Auswirkungen auf die Avifauna sowie durch Schattenwurf – bereits verbindlich untersucht worden sind. Der schliesslich gewählte Anlagentyp muss sodann sämtliche geprüfte Parameter einhalten; dies ist nach Abschluss der Beschaffung und vor Baubeginn nachzuweisen. Andernfalls sind zusätzliche…
Zeitschrift URP
URP 2026 439
Publikationsart
Entscheid