Biotopschutz; Abklärungsbedarf für Schutzwürdigkeit eines Lebensraumes bei Sondernutzungsplanung in Bauzone
Leitsätze
Die Einbindung eines Grundstücks in ein ökologisches Vernetzungssystem und seine Nähe zu einem biologisch besonders wertvollen Gebiet (hier zu einem Amphibienvernetzungskorridor entlang eines Fliessgewässers) begründen für sich allein zwar noch kein Biotop; sie bilden jedoch Anhaltspunkte dafür, dass bei raumwirksamen Vorhaben im Einzelfall die Schutzwürdigkeit genauer zu prüfen ist. Der streitige Sondernutzungsplan sieht im nordöstlichen Teil des Perimeters zwar eine ökologische Grünfläche zur Sicherung der biologischen Vernetzung vor. Demgegenüber wurden v.a. im südöstlichen Teil mit dem «Einjährigen Ziest» und dem «Venus-Frauenspiegel» zwei Rote-Liste-Pflanzenarten nachgewiesen. Da das Vorkommen gefährdeter Arten ein weiteres Kriterium für die Schutzwürdigkeit eines Lebensraums darstellt, hätte im Rahmen der Sondernutzungsplanung abgeklärt werden müssen, ob und in welchem Umfang in jenem Bereich ein Biotop besteht (E. 11.2).
…Zeitschrift URP
URP 2026 454
Publikationsart
Entscheid