Der Entscheid des Bundesgerichts von 2025 zu Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Tefluthrin ist in mehrfacher Hinsicht beachtenswert. Für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln bedarf es in der Schweiz einer Bewilligung, die erst mit Inkrafttreten der aktuellen Fassung der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV)1 am 01.12.2025 wie schon zuvor in der EU zeitlich begrenzt für die erfassten Anwendungen gilt. 2020 hiess das damals zuständige Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) einen Antrag auf eine neue Bewilligung mit einer Erweiterung der Verwendungen für das Pflanzenschutzmittel B. gut. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin, die Stiftung Greenpeace Schweiz, aus im Wesentlichen drei Gründen Beschwerde.