Zum Tod von Heribert Rausch

Prof. Dr. Heribert Rausch, LL.M. (Harvard), Rechtsanwalt und emeritierter Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität Zürich, war ein Pionier des schweizerischen Umweltrechts. Bereits 1972 berichtete er als junger Mann in der Neuen Zürcher Zeitung von der ersten Umweltkonferenz der Uno in Stockholm; dies mit dem Kürzel «R-ch», welches zu seinem Markenzeichen wurde. Zeitgleich war er Mitglied der Expertenkommission unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Leo Schürmann, die 1973 ihren visionären Vorentwurf zu einem Umweltschutzgesetz vorlegte. Der heutige Art. 73 der Bundesverfassung (Nachhaltigkeit) geht auf Art. 1 Abs. 2 dieses Vorentwurfs zurück; er stammte aus der Feder von Heribert Rausch.

Vor allem aber schuf Rausch in den 1970er-Jahren mit seinen Publikationen das wissenschaftliche Fundament für das Umweltrecht, nachdem er sich bereits im Rahmen seines – damals noch keineswegs üblichen – LL.M.-Nachdiplomstudiums an der renommierten Harvard Law School…

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Zeitschrift URP

DEP 2025 639

Publikationsart

Redaktioneller Beitrag

Autorin/Autor/Instanz

Alain Griffel, Prof. Dr. iur., Universität Zürich