Die im Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht wichtige Einsprache hat einen schlechten Ruf. In den energiepolitischen Debatten treibt sie die Bundesparlamentarier um, weil sie den Ausbau der erneuerbaren Energie behindern soll. Im Baurecht wurden verschiedene parlamentarische Vorstösse auf der Bundesebene eingereicht, welche darauf abzielen, missbräuchliche Einsprachen einzudämmen. Und eine Studie im Auftrag der Bundesämter für Raumentwicklung ARE und Wohnungswesen BWO kommt zum Schluss, dass «Einsprachen und Rekurse» die grösste Hürde für die Realisierung von Wohnbauprojekten darstellten. Das alles erstaunt. Denn der Sinn und Zweck der Einsprache ist es gerade, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Juristisch ist die Einsprache ein Instrument zur Verfahrensbeschleunigung. Offenbar liegt hier ein Missverständnis vor.