Anmerkung
Die Kantone haben die Pflicht, das kulturelle Erbe im Sinne der völkerrechtlichen und der bundesrechtlichen Vorgaben zu schützen. Die Erfüllung der in Art. 78 BV normierten Verbundaufgabe ist allerdings komplex. Die Umsetzung durch die Kantone und die Weitergabe von kantonalen Aufgaben an die Gemeinden unterscheiden sich von Kanton zu Kanton.
Das Bundesgericht beurteilte im Urteil 1C_31/2023 vom 16. Juni 2025 in Fünferbesetzung die Frage, welche Rolle den St. Galler Gemeinden im kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG/SG) bei einer Beeinträchtigung oder Beseitigung von geschützten Objekten zugewiesen werden darf. Konkret ging es um die Frage, ob bei einer Beeinträchtigung oder Beseitigung von geschützten Objekten kantonaler oder nationaler Bedeutung von der Zustimmung des Kantons abgesehen werden darf. Das Bundesgericht leitete den Entscheid im Wesentlichen aus seiner Rechtsprechung zur abstrakten Normenkontrolle und aus den Vorgaben im…